Informationen zur Ausfuhr und Zahlung aus dem Ausland

Inhaltsverzeichnis

Wir freuen uns, wenn unsere Produkte auch über die Grenzen hinweg gefragt sind. Trotzdem gibt es bei Ausfuhren – insbesondere außerhalb der EU – einige wichtige Punkte zu beachten.

MwSt-Erstattung bei Ausfuhr:
Früher war es möglich, sich bei Ausfuhren – etwa in die Schweiz – unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Mehrwertsteuer erstatten zu lassen.
Hierfür benötigten wir ein vom Zoll abgestempeltes Originaldokument.
Nach unseren aktuellen Informationen ist dies jedoch nicht mehr möglich.
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Zollbehörde, ob und welche Alternativen aktuell bestehen.

Zollrechtlich relevante Dokumente:
Für Ausfuhrdokumente wie Ursprungszeugnisse gilt:

  • Wir müssen diese jährlich neu bei unseren Vorlieferanten anfordern.

  • Erst danach können wir eine korrekte Ausfuhrerklärung erstellen und gesetzeskonform für zehn Jahre archivieren.

  • Daher ist die Ausstellung solcher Dokumente bei uns erst ab einem Warenwert von 5.000 Euro möglich.

Hinweis zu Zahlungen aus dem Ausland:
Bitte achten Sie bei Ihrer Überweisung darauf, eine SEPA-Überweisung zu nutzen.
Bei herkömmlichen „Auslandsüberweisungen“ entstehen auf beiden Seiten jeweils 12 Euro Bankgebühren.
Erst nach vollständigem Zahlungseingang können wir Ihre Ware zur Abholung oder zum Versand freigeben.
SEPA-Überweisungen sind innerhalb Europas die schnellere, günstigere und einfachere Alternative.

Unser Versprechen:
Wir unterstützen Sie bestmöglich bei allen Themen rund um Ausfuhr und Zahlung. Ihre Zufriedenheit und eine reibungslose Abwicklung liegen uns am Herzen.

Noch Fragen?
Unser Service-Team ist für Sie da: info@purux.de

Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Bestellung.

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